PEP Prüfung für Unternehmen – Politisch exponierte Personen zuverlässig erkennen

Führen Sie die PEP-Prüfung regelmässig durch, um Ihr Risiko zu reduzieren.Hat ein Unternehmen eine Geschäftsbeziehung zu „politisch exponierten Personen“ (PEPs) wird ein erhöhtes Risiko von strafrechtlich relevanten Aktivitäten wie Korruption, Geldwäsche und zum Teil auch Steuerhinterziehung angenommen.

Die PEP-Prüfung von politisch exponierten Personen

Aus den genannten Gründen müssen solche Geschäftsbeziehungen (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) mit erhöhter Sorgfalt und Vorsicht behandelt werden. Um etwaige politisch exponierte Personen bei aktuellen oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu identifizieren, muss in regelmäßigen Abständen eine PEP-Prüfung vorgenommen werden. Im Vergleich zu den Sanktionsbestimmungen darf mit Personen, die sich auf einer PEP-Liste befinden, sehr wohl eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden und weiterhin unterhalten werden.

Ein weiterer Umstand, der die Identifikation von PEPs erschwert, ist, dass PEP-Listen zum aktuellen Zeitpunkt von keiner staatlichen oder übergeordneten Stelle (z.B. Europäische Union oder Vereinte Nationen) offiziell publiziert werden. Es haben sich jedoch wenige Anbieter spezialisiert, die PEP-Listen und deren Angehörige recherchieren und in strukturierten Listen anbieten. Die PEP-Listen, die in CYC integriert sind, umfassen mehr als eine Million PEPs oder deren Angehörigen. Diese lassen sich entweder per Einzelsuche oder auch automatisiert abgleichen.

Was versteht man unter PEPs

Die Definition von politisch exponierten Personen ist in der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und im § 1 Absatz 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) festgelegt. Personen gelten als PEP, wenn sie ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet haben oder während der vergangenen 12 Monate ausgeübt haben (§ 15 Absatz 7 GwG) – unabhängig davon, ob im In- oder Ausland. Aber warum ist der Status eines öffentlichen Amtes für die Betrachtung als PEP so wichtig? Personen in solchen Positionen haben oft besonderen Einfluss und Zugang zu staatlichen Geldern, was das Risiko von Korruption und Geldwäsche erhöht.

Es kommt immer wieder vor, dass PEPs in Bestechungsgelder verwickelt sind, um Entscheidungen oder Auftragsvergaben zu steuern, illegale Gelder zu verschieben, Steuern zu umgehen oder Terrorismus zu finanzieren. Darüber hinaus sind neben den PEPs auch deren enge Familienmitglieder betroffen. Dazu gehören Ehe- als auch eingetragene Lebenspartner, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern und Geschwister. Auch sie gelten als PEPs und sollten entsprechend überprüft werden.

Nachfolgend die Personen, die nach EU-Legislative als politisch exponierte Person zu betrachten sind:

  • Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
  • Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane;
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien;
  • Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren
  • Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann
  • Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken;
  • Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen;
  • Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.

„Familienmitglieder“ umfasst unter anderem

  • den Ehepartner einer politisch exponierten Person oder eine dem Ehepartner einer politisch exponierten Person gleichgestellte Person,
  • die Kinder einer politisch exponierten Person und deren Ehepartner oder den Ehepartnern gleichgestellte Personen,
  • die Eltern einer politisch exponierten Person;

bekanntermassen nahestehende Personen von PEPs

  • natürliche Personen, die bekanntermassen gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhalten;
  • natürliche Personen, die alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung sind, welche bekanntermassen de facto zugunsten eines PEPs errichtet wurde;

Bekleidet eine Person ein öffentliches Amt, welches nicht auf nationaler Ebene angesiedelt ist, so gilt die Person nur dann als PEP, wenn das Tätigkeitsfeld mit dem einer ähnlichen Position auf nationaler Ebene vergleichbar ist.

Notwendigkeit zur Prüfung von PEPs

Da politisch exponierte Personen einflussreiche und machtvolle Ämter bekleiden, wird ihnen eine besonders hohe Anfälligkeit für Vermögensdelikte unterstellt. So liefert die Vergangenheit zahlreiche Beispiele von Politikern, die ihre Position für persönliche Belange ausgenutzt, Bestechungsgelder angenommen, Einfluss auf Auftragsvergaben genommen und illegal erworbene Gelder gewaschen haben.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Unternehmen Geschäftsbeziehungen zu einer Person unterhält, die strafrechtlich in Erscheinung getretenen PEP ist, wird es von den Strafverfolgungsbehörden in die Ermittlungen einbezogen. In weniger günstigsten Fällen können sich hieraus vielleicht nur Reputationseinbussen ergeben, in sehr ungünstigen Fällen kann es jedoch auch strafrechtliche Sanktionen (z. B. Geldstrafen) zur Folge haben. Unternehmen, die Geschäftspartner keiner regelmässigen oder nur einer ansatzweisen PEP-Prüfung unterziehen, gehen ein unnötiges hohes wirtschaftliches Risiko ein.

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Wer muss eine PEP-Prüfung durchführen?

Die PEP-Prüfung gehört nach dem Geldwäschegesetz zu den internen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Sie muss umgesetzt werden.
Die Prüfung erfolgt vor Beginn einer Geschäftsbeziehung, wenn Hinweise bestehen, dass die Vermögenswerte mit Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche verbunden sein könnten. Meist betrifft das grössere Unternehmen stärker als kleine Betriebe oder Geschäfte.

Für manche Branchen gelten Sonderregeln.
Güterhändler müssen ihre Geschäftspartner nur prüfen, wenn diese Barzahlungen ab 10.000 Euro leisten wollen.
Immobilienmakler müssen Käufer und Verkäufer prüfen, sobald die Partei im Maklervertrag ernsthaftes Kaufinteresse zeigt.

Wenn eine PEP-Prüfungspflicht besteht, reicht meist eine Befragung der Vertragspartner.
Hat ein Unternehmen aber regelmässig Kontakt mit politisch exponierten Personen, sollte es regelmässig und umfassend Datenbanken oder Listen abgleichen.

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Was passiert bei positiver PEP-Prüung?

Ergibt sich bei einer Prüfung ein Treffer, gilt der Geschäftspartner als potenziell geldwäscherisikobehaftet. Das Unternehmen muss den Fall nach weiterer Prüfung der Strafverfolgungsbehörde melden. Wer diese Pflicht missachtet, riskiert Geldbussen bis zu 100.000 Euro.

Wird eine politisch exponierte Person erkannt, muss die Geschäftsbeziehung nicht automatisch beendet werden. Ein erhöhtes Risiko bedeutet nicht, dass die Person Straftaten begangen hat oder begehen wird. Trotzdem muss das Unternehmen ein wirksames Risikomanagement einführen und die im Geldwäschegesetz vorgesehenen erhöhten Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehören:

  • genaue Prüfung aller Transaktionen

  • sorgfältige Analyse ihres geschäftlichen Umfelds

Die PEP ist zudem gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. Auf Nachfrage muss sie Angaben zur Herkunft ihrer Gelder machen.

Erfüllt die Person diese Pflicht nicht ausreichend, sollte das Unternehmen die Geschäftsbeziehung überprüfen und im Zweifel beenden. Ein fehlender Informationsaustausch birgt das Risiko, dass illegale Aktivitäten verschleiert werden. In solchen Fällen sollte das Unternehmen eine Verdachtsmeldung an die Strafverfolgungsbehörde abgeben.

PEP-Prüfung mit CYC erfolgreich umsetzen

Ein Unternehmen handelt grob fahrlässig, wenn es der Wichtigkeit, seine Geschäftskontakte einer regelmässigen PEP-Prüfung zu unterziehen, nicht im ausreichenden Mass nachkommt. Bei der Betätigung von Geschäften mit Angehörigen der PEP-Risikogruppe, egal ob bewusst oder unbewusst, besteht die Gefahr, strafrechtlichen Sanktionen unterworfen zu werden. Der Abgleich einzelner Namen mit den sich ständig ändernden Sanktions- und PEP-Listen kann viel Zeit in Anspruch nehmen und im Endeffekt einen grossen Arbeitsaufwand bedeuten. Hier kommt der CYC Compliance Check ins Spiel, indem CYC Ihnen hilft, zeitliche und personelle Ressourcen zu sparen. CYC ermöglicht Ihnen sämtliche Geschäftskontakte regelmässig zu überprüfen. Dies kann entweder manuell oder automatisch geschehen. Wenn Sie den CYC Compliance Check regelmässig einsetzen, laufen Sie nicht länger Gefahr, Einträge zu übersehen oder Aktualisierungen der PEP-Listen zu verpassen. Durch Zuhilfenahme des CYC Compliance Checks verringert sich ihr Arbeitsaufwand erheblich und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Hauptgeschäft konzentrieren.

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