Politisch exponierte Person (PEP): Ratgeber

Eine politisch exponierte Person, kurz PEP, ist jemand, der ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet oder einmal bekleidet hat. Durch diese einflussreiche Stellung entsteht ein höheres Risiko für Verstrickungen in Korruption und Geldwäsche. Finanzinstitute sind deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, bei Geschäftsbeziehungen mit PEPs ganz genau hinzuschauen, um Missbrauch zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu schützen.

Die Rolle der politisch exponierten Person im Finanzsystem

Man kann sich eine PEP wie den Kapitän eines grossen Schiffes vorstellen. Seine Entscheidungen haben weitreichende Konsequenzen und er verwaltet wertvolle Güter. Genau wie dieser Kapitän wird auch eine PEP im Finanzsystem besonders aufmerksam beobachtet. Wichtig ist: Der Status als PEP ist kein Vorwurf. Es geht nicht darum, jemanden pauschal zu verdächtigen, sondern darum, die Risiken zu steuern, die mit einer einflussreichen Position unweigerlich einhergehen.

Die Logik dahinter ist ziemlich simpel: Wer Zugang zu Staatsgeldern hat und politische Macht ausübt, ist ein attraktiveres Ziel für kriminelle Machenschaften wie Bestechung oder das Waschen von schmutzigem Geld. Die Finanzinstitute agieren hier als eine Art Schutzwall. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass die Gelder, die durch ihre Bücher fliessen, auch wirklich sauberen Ursprungs sind.

Gesetzliche Verankerung in der Schweiz

In der Schweiz ist der Umgang mit PEPs klar geregelt, allen voran im Geldwäschereigesetz (GwG). Laut Art. 2a Abs. 1 und 2 GwG gelten all jene als PEP, die im In- oder Ausland führende öffentliche Funktionen ausüben oder ausgeübt haben.

Diese Regelung greift aber weiter: Sie schliesst nicht nur die PEP selbst ein, sondern auch ihr nahes Umfeld. Dazu gehören Familienangehörige und enge Geschäftspartner, denn auch sie könnten als Kanal für illegale Transaktionen missbraucht werden.

Diese Infografik fasst die Kernaspekte, die mit dem PEP-Status verbunden sind, visuell zusammen.

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Die Darstellung macht deutlich, wie der Einfluss einer PEP direkt zu erhöhten Missbrauchsrisiken führt. Genau das macht wiederum strikte Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleister notwendig. Diese drei Elemente – Einfluss, Risiko und Sorgfaltspflicht – sind untrennbar miteinander verknüpft und bilden das Fundament der gesamten PEP-Regulierung.

Wer genau als PEP eingestuft wird

Der Begriff der politisch exponierten Person (PEP) klingt erstmal kompliziert, folgt aber einer klaren Logik. Im Kern geht es darum, Menschen zu identifizieren, deren Position und Einfluss sie anfälliger für Korruption, Bestechung oder Geldwäscherei machen könnten.

Es ist wichtig zu verstehen: Eine Einstufung als PEP ist kein Generalverdacht. Sie bedeutet nicht, dass jemand in illegale Machenschaften verwickelt ist. Stattdessen ist es ein Signal für Finanzdienstleister, bei Geschäftsbeziehungen besonders wachsam zu sein und genau hinzuschauen. Es ist eine präventive Massnahme, die auf einem erhöhten abstrakten Risiko basiert.

Die drei zentralen PEP-Kategorien

Um das Ganze greifbarer zu machen, werden PEPs in der Praxis in drei Hauptgruppen unterteilt. Diese Unterscheidung ist für den risikobasierten Ansatz zentral, denn das potenzielle Risiko hängt stark von der Herkunft und der spezifischen Funktion der Person ab.

  • 1. Inländische PEPs: Das sind Personen, die in der Schweiz eine wichtige öffentliche Funktion innehaben. Denken Sie hier an Mitglieder des Bundesrates, des National- oder Ständerates, aber auch an Richter an obersten Gerichten oder hohe Funktionäre in bundesnahen Betrieben.
  • 2. Ausländische PEPs: Hierzu zählen alle, die im Ausland eine vergleichbare, hochrangige Position bekleiden. Das kann ein ausländischer Regierungschef sein, ein Minister oder auch ein hochrangiger Diplomat wie ein Botschafter.
  • 3. PEPs in internationalen Organisationen: Diese Kategorie umfasst Führungspersonen in Organisationen mit globaler Reichweite. Beispiele sind die Vereinten Nationen (UNO), die Weltbank oder der Internationale Währungsfonds (IWF). Ihre weitreichenden Kompetenzen erfordern ebenfalls eine besondere Überwachung.

Diese klare Aufteilung hilft Finanzintermediären, das Risikoprofil einer Geschäftsbeziehung präziser einzuschätzen. Die grössten Risiken werden erfahrungsgemäss oft mit ausländischen PEPs in Verbindung gebracht, besonders wenn diese aus Ländern mit bekanntermassen hoher Korruption stammen.

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Die folgende Tabelle gibt einen detaillierteren Überblick über die verschiedenen PEP-Kategorien und zeigt konkrete Beispiele für die jeweiligen Funktionen auf.

Kategorien politisch exponierter Personen (PEP)

Diese Tabelle klassifiziert die verschiedenen Arten von PEPs und zeigt konkrete Beispiele für die jeweiligen Funktionen auf.

PEP-KategorieBeschreibungBeispiele für Funktionen (Schweiz/International)
Staatsoberhäupter und RegierungsmitgliederPersonen in höchsten Regierungsämtern auf nationaler Ebene.Bundesrat (CH), Premierminister (UK), Kanzler (DE), Präsident (FR, USA)
ParlamentarierMitglieder nationaler Parlamente oder vergleichbarer legislativer Organe.Nationalrat (CH), Ständerat (CH), Mitglied des Bundestages (DE), Member of Parliament (UK)
Richter an obersten GerichtenRichter an nationalen obersten Gerichtshöfen oder Verfassungsgerichten.Bundesrichter am Bundesgericht (CH), Richter am Supreme Court (USA)
Mitglieder von Rechnungshöfen und ZentralbankenFührungspersonal in obersten Kontroll- und Währungsbehörden.Direktorium der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB)
Botschafter und hohe DiplomatenHochrangige Vertreter eines Landes im Ausland.Botschafter, Geschäftsträger
Hochrangige OffiziereHöchste Ränge in den nationalen Streitkräften.Korpskommandant (CH), General (USA)
Führungsorgane staatlicher UnternehmenMitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane.Geschäftsleitung der SBB oder der Post (CH)
Führungspersonal internationaler OrganisationenDirektoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans.Generalsekretär der UNO, Direktor des IWF, Präsident der Weltbank

Diese Liste verdeutlicht die Bandbreite der Positionen, die eine PEP-Einstufung nach sich ziehen können. Es geht immer um Ämter mit erheblichem Einfluss auf politische und wirtschaftliche Entscheidungen.

Ein wichtiger Punkt: Der PEP-Status erlischt nicht einfach, wenn man aus dem Amt ausscheidet. Finanzintermediäre müssen risikobasiert bewerten, wie lange eine Person noch als Risiko gilt. In der Praxis geht man oft von einem Zeitraum von mehreren Jahren aus, da Einfluss und Netzwerke meist weiterbestehen.

Das erweiterte Umfeld einer PEP

Die Sorgfaltspflichten hören aber nicht bei der politisch exponierten Person selbst auf. Das wäre viel zu kurz gegriffen. Kriminelle versuchen oft, ihre Spuren zu verwischen, indem sie Transaktionen über Vertrauenspersonen abwickeln.

Deshalb wird das direkte Umfeld einer PEP ebenfalls genau unter die Lupe genommen. Man spricht hier von RCAs (Relatives and Close Associates), also von Verwandten und engen Geschäftspartnern.

  • Familienmitglieder: Dazu gehören nicht nur Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, sondern auch die Kinder und deren Partner sowie die Eltern der PEP. Im Grunde der gesamte engste Familienkreis.
  • Enge Geschäftspartner: Hiermit sind Personen gemeint, die nachweislich enge geschäftliche Beziehungen zu einer PEP pflegen. Das kann zum Beispiel jemand sein, der gemeinsam mit der PEP wirtschaftlich an einem Unternehmen berechtigt ist oder als Strohmann fungiert.

Für Finanzdienstleister bedeutet das, diese Netzwerke sorgfältig zu durchleuchten. Gerade die Identifizierung dieser Verbindungen ist in der Praxis eine der grössten Herausforderungen, denn sie sind oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz verstehen

Wer in der Schweiz mit einer politisch exponierten Person (PEP) zu tun hat, bewegt sich auf klar geregeltem Terrain. Das ist kein rechtliches Neuland, sondern ein Bereich, der durch das Geldwäschereigesetz (GwG) präzise abgesteckt wird. Man könnte das GwG als das zentrale Regelwerk betrachten, das Finanzintermediären den Weg weist.

Dieses Gesetz ist im Grunde die schweizerische Antwort auf internationale Bemühungen, Geldwäscherei und Korruption einen Riegel vorzuschieben. Es zwingt Unternehmen dazu, ihre Geschäftspartner ganz genau zu kennen – ein Grundsatz, der bei PEPs nochmals an Gewicht gewinnt.

Das Geldwäschereigesetz (GwG) im Fokus

Das GwG legt ganz konkrete Sorgfaltspflichten fest, sobald eine Geschäftsbeziehung mit einer PEP aufgenommen oder fortgesetzt wird. Es geht schlicht darum, das unweigerlich höhere Risiko, das mit solchen Personen verbunden ist, aktiv und professionell zu handhaben.

Diese Pflichten gehen weit über die blosse Feststellung des PEP-Status hinaus. So muss beispielsweise die Geschäftsleitung oder eine andere vorgesetzte Stelle die Aufnahme einer solchen Geschäftsbeziehung absegnen. Das stellt sicher, dass solche heiklen Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen, sondern auf höchster Ebene verantwortet werden.

Im Kern gilt hier ein einfacher Grundsatz: Je höher das potenzielle Risiko, desto tiefer muss man graben. Das ist keine Schikane, sondern ein unverzichtbarer Schutzschild – sowohl für das einzelne Unternehmen als auch für den gesamten Finanzplatz Schweiz.

Darüber hinaus verlangt das Gesetz eine lückenlose Klärung der Herkunft der Vermögenswerte. Finanzintermediäre müssen plausibel nachvollziehen können, woher das Geld stammt. Nur so lässt sich sicherstellen, dass es nicht aus illegalen oder korrupten Machenschaften fliesst. Wer tiefer in dieses Thema eintauchen möchte, findet in unseren Beiträgen zur Sorgfaltsprüfung in der Schweiz weiterführende Informationen.

Die Rolle von FINMA und internationalen Standards

Als oberste Wächterin über den Finanzmarkt sorgt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) dafür, dass diese Spielregeln auch eingehalten werden. Sie hat ein wachsames Auge darauf, dass Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister die Vorgaben des GwG ernst nehmen und ihre Risiken im Griff haben.

Die Schweizer Gesetzgebung ist dabei aber keineswegs ein Alleingang. Sie orientiert sich stark an den internationalen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF). Man kann sich die FATF als globalen Taktgeber im Kampf gegen die Geldwäsche vorstellen. Als Mitglied dieser Organisation hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, diese globalen Standards in nationales Recht zu giessen.

Als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt hat die Schweiz zudem spezielle Instrumente entwickelt, um gegen unrechtmässig erworbene Vermögen vorzugehen. Ein zentrales Stichwort ist hier das „Asset Recovery“. Dabei werden Gelder von ausländischen PEPs gesperrt, eingezogen und im Idealfall an die geschädigte Bevölkerung zurückerstattet. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Schweiz ihre Verantwortung wahrnimmt und die Integrität ihres Finanzsystems aktiv schützt. Mehr über die Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte erfahren Sie auf eda.admin.ch.

Die Sorgfaltspflichten praktisch umsetzen

Von der Theorie zur Praxis: Sobald eine Person als politisch exponierte Person (PEP) identifiziert ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Jetzt greifen die verstärkten Sorgfaltspflichten, die weit über die Standardabklärungen hinausgehen. Es geht darum, Transparenz zu schaffen und lückenlos nachzuvollziehen, dass die Geschäftsbeziehung auf einem sauberen Fundament steht.

Der erste Schritt ist meist organisatorischer Natur: die Genehmigung durch die Geschäftsleitung oder eine vorgesetzte Stelle. Das ist mehr als nur eine Formalität. Es ist ein internes Kontrollsystem, das sicherstellt, dass Entscheidungen über solch risikoreiche Geschäftsbeziehungen auf der richtigen Hierarchieebene getroffen und verantwortet werden.

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Wie die FINMA auf ihrer Webseite betont, ist die Bekämpfung der Geldwäscherei ein zentraler Pfeiler für die Integrität des Schweizer Finanzplatzes. Die Aufsichtsbehörde achtet genau darauf, dass die Finanzintermediäre ihre Verantwortung im Umgang mit PEPs ernst nehmen.

Der Kern der Prüfung: Woher kommt das Geld?

Der entscheidende Punkt bei der verstärkten Sorgfaltspflicht ist die Herkunft der Vermögenswerte. Es genügt nicht zu wissen, dass ein Kunde über viel Geld verfügt. Sie müssen verstehen, woher dieses Geld stammt. Das erfordert oft detektivisches Gespür und das Anfordern handfester Belege.

Dabei müssen Sie zwei Dinge genau unterscheiden:

  • Herkunft des Vermögens (Source of Wealth): Wie hat die Person ihr gesamtes Vermögen über die Jahre aufgebaut? Stammt es aus einem Gehalt, aus unternehmerischem Erfolg, einer Erbschaft oder cleveren Investitionen?
  • Herkunft der Mittel (Source of Funds): Woher kommen die konkreten Gelder, die in diese Geschäftsbeziehung fliessen? Handelt es sich um den Erlös aus einem Immobilienverkauf, eine Dividendenzahlung oder kommt das Geld direkt vom Lohnkonto?

Nur wenn beides geklärt ist, ergibt sich ein stimmiges Bild der finanziellen Verhältnisse einer PEP.

Laufende Überwachung ist eine Daueraufgabe

Die Arbeit ist mit der Kontoeröffnung noch lange nicht getan. Eine Geschäftsbeziehung mit einer PEP erfordert eine kontinuierliche und verstärkte Überwachung. Im Klartext heisst das: Transaktionen müssen regelmässig auf ihre Plausibilität geprüft werden.

Ein risikobasierter Ansatz bedeutet nicht, jede Transaktion zu blockieren. Es geht vielmehr darum, die normalen finanziellen Aktivitäten einer Person zu verstehen. Nur so fallen Abweichungen auf, die auf einen möglichen Missbrauch hindeuten könnten.

Ein monatlicher Gehaltseingang vom Staat ist zum Beispiel völlig unauffällig. Eine plötzliche, hohe Überweisung von einer Offshore-Gesellschaft ohne nachvollziehbaren Grund hingegen lässt sofort alle Alarmglocken schrillen und macht eine genauere Untersuchung nötig.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein hochrangiger Beamter aus einem als korruptionsanfällig eingestuften Land möchte ein grosses Vermögen in der Schweiz anlegen. Ihre verstärkte Sorgfaltsprüfung würde eine genaue Analyse seiner offiziellen Einkünfte, seiner geschäftlichen Nebentätigkeiten und möglicher Firmenbeteiligungen umfassen. Stehen die deklarierten Vermögenswerte in keinem Verhältnis zu seinem offiziellen Gehalt, müssen plausible Erklärungen und handfeste Nachweise her, bevor die Geschäftsbeziehung überhaupt in Betracht gezogen werden kann.

Um diese Anforderungen systematisch zu meistern, sind effiziente und zuverlässige Prozesse unerlässlich. Ein gut strukturierter AML & KYC-Check für KMU kann dabei eine entscheidende Hilfe sein.

Risiken managen und Warnsignale erkennen

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Ein proaktives Risikomanagement ist weit mehr als nur eine lästige Pflicht – es ist der wichtigste Schutzschild für Ihr Unternehmen. Wenn Sie mit einer politisch exponierten Person (PEP) zu tun haben, brauchen Sie einen dynamischen, risikobasierten Ansatz. Das heisst ganz konkret: Nicht jede PEP ist gleich. Statt alle über einen Kamm zu scheren, müssen Sie das Risiko jeder einzelnen Geschäftsbeziehung individuell unter die Lupe nehmen.

Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Woher kommt die Person? Welche öffentliche Funktion hat sie inne? Und wie transparent sind ihre Finanzen? Eine PEP aus einem Land, das für hohe Korruption und schwache staatliche Strukturen bekannt ist, birgt ein deutlich höheres Risiko als beispielsweise ein Kommunalpolitiker aus der Schweiz. Das Ziel ist, ein klares Risikoprofil zu zeichnen, das Ihnen als Kompass für alle weiteren Schritte dient.

Typische Warnsignale erkennen

Im Alltagsgeschäft ist es entscheidend, die Augen offenzuhalten und sogenannte «Red Flags» – also Warnsignale – frühzeitig zu bemerken. Solche Signale bedeuten nicht automatisch, dass etwas Illegales passiert. Sie sind aber wie ein Rauchmelder: Wenn er losgeht, müssen Sie der Sache sofort auf den Grund gehen.

Auf diese Anzeichen sollten Sie besonders achten:

  • Komplexe Firmenstrukturen: Werden Briefkastenfirmen oder verschachtelte Trusts ohne nachvollziehbaren Geschäftszweck genutzt, oft in Offshore-Finanzplätzen? Das ist ein klassischer Weg, um die wahren Eigentümer zu verschleiern.
  • Ungewöhnliche Transaktionen: Gehen plötzlich hohe Geldbeträge ein, die überhaupt nicht zum bekannten Finanzprofil des Kunden passen? Oder finden Geschäfte in Hochrisikobranchen wie dem Waffenhandel statt? Das sind klare Alarmsignale.
  • Widerstand bei Nachfragen: Zögert ein Kunde oder weigert er sich sogar, plausible Erklärungen und Belege für die Herkunft seines Geldes zu liefern? Dann ist höchste Vorsicht geboten.
  • Umwege über Dritte: Laufen Transaktionen über Personen, die eigentlich nichts mit dem Geschäft zu tun haben – wie entfernte Verwandte oder unbeteiligte Partner? Das kann ein Versuch sein, die Geldflüsse zu verschleiern.

Diese Warnsignale sind wichtige Puzzleteile, um das Gesamtbild einer Geschäftsbeziehung zu verstehen. Eine sorgfältige Sanktionslistenprüfung hilft Ihnen dabei, weitere Risikofaktoren im Umfeld einer PEP aufzudecken.

Vom Verdacht zur Konsequenz

Wenn ein oder mehrere Warnsignale den Verdacht auf Geldwäscherei erhärten, ist das Handeln klar vorgegeben: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Meldung bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu machen. Diese Pflicht zu ignorieren kann fatale Folgen haben – von empfindlichen Bussen über strafrechtliche Verfahren bis hin zu einem massiven Reputationsschaden, der Ihr Unternehmen nachhaltig schädigen kann.

Die Gefahr ist nicht nur theoretisch. Analysen zeigen, dass in der Schweiz etwa 10–15 % aller Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche einen direkten Bezug zu politisch exponierten Personen oder deren Umfeld haben.

Gerade der Immobiliensektor steht hier oft im Fokus. Untersuchungen von Transparency International Schweiz belegen, wie ausländische PEPs gezielt komplexe Firmenkonstrukte einsetzen, um beim Kauf von Schweizer Luxusimmobilien die Herkunft von Millionensummen zu verschleiern. Diese Erkenntnisse haben mittlerweile zu strengeren Auflagen geführt. Mehr zu den Risiken im Schweizer Immobiliensektor finden Sie bei transparency.ch.

Fazit: PEP-Compliance ist mehr als nur eine Vorschrift

Der Umgang mit politisch exponierten Personen ist kein reines Abhaken von Checklisten. Es ist ein fundamentaler Teil Ihrer unternehmerischen Verantwortung und schützt den guten Ruf Ihrer Firma – und den des gesamten Schweizer Finanzplatzes. Wie wir gesehen haben, geht es dabei nicht um pauschales Misstrauen, sondern um ein wachsames und proaktives Risikomanagement.

Ein sauber aufgesetzter Prozess zur Identifizierung, Prüfung und laufenden Überwachung von PEPs bewahrt Sie nicht nur vor empfindlichen Strafen. Er signalisiert Ihren Kunden und Partnern, dass Sie Ihre Verantwortung im Kampf gegen Korruption und Geldwäsche ernst nehmen. Richtig umgesetzt, wird Compliance so vom reinen Kostenfaktor zu einem handfesten Vertrauensbeweis und Wettbewerbsvorteil.

Wohin die Reise bei der PEP-Prüfung geht

Die Welt der Compliance bleibt in Bewegung. Neue Technologien und strengere Gesetze werden die Art und Weise, wie wir mit PEP-Risiken umgehen, auch in Zukunft prägen. Zwei Entwicklungen stechen dabei besonders hervor:

  • Der Vormarsch der KI: Systeme mit künstlicher Intelligenz (KI) werden die Transaktionsüberwachung noch smarter machen. Sie sind in der Lage, komplexe Muster zu erkennen, die menschlichen Prüfern oft entgehen, und können gleichzeitig die Zahl der Falschmeldungen (False Positives) drastisch senken.
  • Strengere Gesetze sind absehbar: Globale politische und wirtschaftliche Unsicherheiten führen fast zwangsläufig zu schärferen Vorschriften. Der Druck nach mehr Transparenz, insbesondere bei der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten, wird weiter zunehmen.

Betrachten Sie Compliance nicht als Belastung, sondern als Chance. Es ist die Gelegenheit, widerstandsfähige Prozesse zu schaffen, die Ihr Unternehmen nicht nur sicherer machen, sondern es auch für eine anspruchsvolle Zukunft rüsten und das Vertrauen in Ihre Marke nachhaltig stärken.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Zum Schluss wollen wir noch ein paar Fragen klären, die im Alltag immer wieder auftauchen, wenn es um politisch exponierte Personen (PEPs) geht. Hier finden Sie kurze, knackige Antworten auf das, was in der Praxis wirklich zählt.

Diese Punkte sind entscheidend, damit Sie Ihre Sorgfaltspflichten korrekt umsetzen und keine bösen Überraschungen erleben.

Wie lange bleibt man eigentlich eine PEP?

Der PEP-Status ist kein Lichtschalter, den man einfach umlegt. Er endet nicht automatisch in dem Moment, in dem jemand sein öffentliches Amt verlässt. Der Gedanke dahinter ist einfach: Einfluss und Netzwerke verschwinden nicht über Nacht. Ein Restrisiko bleibt oft noch Jahre bestehen.

In der Schweiz schreibt der Gesetzgeber keine starre Frist vor. Stattdessen müssen Finanzintermediäre risikobasiert vorgehen. Das heisst, Sie müssen im Einzelfall bewerten, wie lange von der Person noch ein erhöhtes Risiko ausgeht. In der Praxis hat sich aber eine Art Faustregel etabliert – meist geht man von mehreren Jahren nach dem Ausscheiden aus der Funktion aus.

Welche Tools helfen, eine PEP zu erkennen?

Ganz ehrlich: PEPs manuell zu überprüfen, ist wie die Nadel im Heuhaufen zu suchen – extrem mühsam und fehleranfällig. Deshalb setzen Profis auf spezialisierte Software und Datenbanken.

Diese Tools sind aus gutem Grund Standard:

  • Automatischer Abgleich: Ihre Kundenlisten werden automatisch mit aktuellen, weltweiten PEP-Listen abgeglichen. Kein manuelles Suchen mehr.
  • Tiefe Datenqualität: Anbieter wie Dow Jones, Refinitiv oder LexisNexis pflegen riesige Datenbanken. Diese gehen weit über das hinaus, was Sie mit einer schnellen Google-Suche finden würden.
  • Enorme Zeitersparnis: Der gesamte Screening-Prozess wird massiv beschleunigt. So werden die gesetzlichen Pflichten überhaupt erst handhabbar.

Ohne solche Lösungen ist es kaum möglich, den gesetzlichen Anforderungen systematisch und zuverlässig gerecht zu werden.

Der Unterschied zwischen einer PEP und einer RCA ist für eine saubere Risikobewertung absolut fundamental. Während die PEP direkt im Rampenlicht steht, agieren RCAs oft im Hintergrund – können aber genauso als Kanal für illegale Gelder missbraucht werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer PEP und einer RCA?

Die beiden Begriffe fallen oft im selben Atemzug, meinen aber zwei verschiedene Dinge. Die Unterscheidung ist für eine lückenlose Sorgfaltsprüfung entscheidend.

Eine PEP ist die Person, die das hochrangige öffentliche Amt selbst innehat oder einmal innehatte. Von ihr geht das ursprüngliche Risiko aus.

Eine RCA (Relative or Close Associate) ist eine Person aus dem nahen Umfeld der PEP. Das können Familienmitglieder wie Ehepartner, Kinder oder Eltern sein, aber auch enge Geschäftspartner. RCAs werden ebenfalls einer verstärkten Prüfung unterzogen, weil die Gefahr besteht, dass sie als Strohmänner missbraucht werden, um Gelder im Auftrag der PEP zu verschleiern oder zu verschieben.