Politisch exponierte Personen automatisch prüfen
Politisch exponierte Personen (PEPs) müssen regelmässig überprüft werden, da dies ein zentraler Bestandteil einer wirksamen Compliance-Strategie ist. Sie hilft, politisch exponierte Personen (PEPs) zu identifizieren und Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption zu minimieren. Unternehmen sind verpflichtet, PEPs zu erkennen und deren Geschäftsbeziehungen besonders sorgfältig zu prüfen
Mit der automatisierten Lösung von CYC wird die PEP-Prüfung effizient, sicher und vollständig in Ihre bestehenden Abläufe integriert.
Politisch exponierte Personen erkennen und Geschäftsbeziehungen sicher gestalten
Die Prüfung von politisch exponierten Personen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Risikokontrolle in Unternehmen und daher besonders wichtig für alle Geschäftsprozesse. Geschäftsbeziehungen zu politisch exponierten Personen (PEPs) – sei es mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern – erfordern erhöhte Sorgfalt und Aufmerksamkeit. Um potenzielle PEPs in bestehenden oder zukünftigen Beziehungen zuverlässig zu identifizieren, sollte die PEP-Prüfung regelmässig durchgeführt werden. Obwohl es anders als bei Sanktionslisten rechtlich zulässig ist, weiterhin Geschäfte mit Personen auf PEP-Listen zu führen, erhöht sich dennoch das Risiko potenzieller Compliance-Verstösse.
Die Identifikation von PEPs gestaltet sich jedoch komplex. Unternehmen greifen daher häufig auf spezialisierte Anbieter zurück, die PEPs und deren Angehörige systematisch recherchieren und in strukturierten Listen bereitstellen. Diese Daten können sowohl einzeln überprüft als auch automatisiert in Geschäftsprozesse integriert werden, um Risiken effektiv zu minimieren. Die PEP-Listen, die in CYC integriert sind, werden von info4c AG geliefert und umfassen mehr als eine Million PEPs oder deren Angehörige. Diese lassen sich entweder per Einzelsuche oder auch automatisiert abgleichen.
Was versteht man unter politisch exponierten Personen
Die Definition von politisch exponierten Personen ist in der 4. EU-Geldwäscherichtlinie und im § 1 Absatz 12 des Geldwäschegesetzes (GwG) festgelegt. Personen gelten als PEP, wenn sie ein wichtiges öffentliches Amt bekleidet haben oder während der vergangenen 12 Monate ausgeübt haben (§ 15 Absatz 7 GwG) – unabhängig davon, ob im In- oder Ausland. Aber warum ist der Status eines öffentlichen Amtes für die Betrachtung als PEP so wichtig? Personen in solchen Positionen haben oft besonderen Einfluss und Zugang zu staatlichen Geldern, was das Risiko von Korruption und Geldwäsche erhöht.
Aufgrund ihrer wichtigen Position gehen Unternehmen bei PEPs von einem höheren Risiko für Korruption und Geldwäsche aus. PEPs haben Zugang zu staatlichen Geldern und können oft Entscheidungen beeinflussen, durch die Unternehmen lukrative Aufträge erhalten oder verlieren.
Es kommt immer wieder vor, dass PEPs in Bestechungsgelder verwickelt sind, um Entscheidungen oder Auftragsvergaben zu steuern, illegale Gelder zu verschieben, Steuern zu umgehen oder Terrorismus zu finanzieren. Darüber hinaus sind neben den PEPs auch deren enge Familienmitglieder betroffen. Dazu gehören Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder, Schwiegerkinder, Eltern und Geschwister. Auch sie gelten als PEPs und sollten entsprechend überprüft werden.
Nachfolgend die Personen, die nach EU-Legislative als politisch exponierte Person zu betrachten sind:
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
- Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien;
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren
- Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken;
- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen;
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Leitungsorgans oder eine vergleichbare Funktion bei einer internationalen Organisation.
„Familienmitglieder“ umfasst unter anderem
- den Ehepartner einer politisch exponierten Person oder eine dem Ehepartner einer politisch exponierten Person gleichgestellte Person,
- die Kinder einer politisch exponierten Person und deren Ehepartner oder den Ehepartnern gleichgestellte Personen,
- die Eltern einer politisch exponierten Person;
bekanntermassen nahestehende Personen
- natürliche Personen, die bekanntermassen gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftliche Eigentümer von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhalten;
- natürliche Personen, die alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung sind, welche bekanntermassen de facto zugunsten eines PEPs errichtet wurde;
Bekleidet eine Person ein öffentliches Amt, welches nicht auf nationaler Ebene angesiedelt ist, so gilt die Personen nur dann als PEP, wenn das Tätigkeitsfeld mit dem einer ähnlichen Position auf nationaler Ebene vergleichbar ist.
Warum eine Prüfung von politisch exponierten Personen unverzichtbar ist
Eine Prüfung von politische exponierten Personen (PEP-Prüfung) dient dem Schutz Ihres Unternehmens vor finanziellen und rechtlichen Risiken. PEPs sind Personen, die wichtige öffentliche Funktionen innehaben oder in engem Verhältnis zu solchen Personen stehen. Daher unterliegen sie einem erhöhten Risiko für Korruptions- oder Geldwäscheaktivitäten.
Regelmässige PEP-Prüfungen stellen sicher, dass Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen und Verdachtsfälle frühzeitig erkennen. So schützen Sie Ihr Unternehmen, Ihre Reputation und Ihre Partnerbeziehungen langfristig.
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Wer muss eine PEP-Prüfung durchführen?
Die Prüfung von politisch exponierten Personen gehört gemäss Geldwäschegesetz zu den zentralen Sorgfaltspflichten von Unternehmen und muss daher vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass Vermögenswerte mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen.
Für bestimmte Branchen wie Güterhändler oder Immobilienmakler gelten jedoch Sonderregelungen. So müssen Güterhändler eine Prüfung durchführen, wenn Barzahlungen über 10.000 Euro anfallen. Immobilienmakler prüfen Käufer und Verkäufer, sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse vorliegt.
In der Regel reicht eine Befragung der Vertragspartner. Bei regelmässigem Kontakt mit PEPs empfiehlt sich daher ein automatisierter Abgleich mit aktuellen Datenbanken, um Risiken zuverlässig zu minimieren.
Automatisierung und Effizienz durch API-Integration
Die automatisierte Prüfung von politisch exponierten Personen (PEP-Prüfung) lässt sich nahtlos über die CYC-API in Ihre Systeme integrieren. Kundendaten werden sicher übertragen und in Echtzeit gegen internationale PEP-Datenbanken geprüft.
Anschliessend erhalten Sie eine klare Trefferanalyse mit allen relevanten Informationen. Zudem werden die Ergebnisse dokumentiert und stehen jederzeit für Audits oder Reports bereit. So bleiben Sie immer compliant – ohne Mehraufwand für Ihr Team.
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