Was ist Geldwäsche

Geldwäsche – der Begriff klingt fast harmlos, beschreibt aber einen hochkriminellen Prozess. Im Kern geht es darum, illegal verdientes Geld so in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, dass seine dunkle Herkunft nicht mehr nachvollziehbar ist.

Stellen Sie es sich ganz bildlich vor: Das «dreckige» Geld aus Drogenhandel, Korruption oder Betrug wird in eine Art finanzielle Waschmaschine gesteckt. Nach mehreren Spülgängen kommt es auf der anderen Seite als scheinbar sauberes, legitimes Vermögen wieder heraus.

Wie Geldwäsche in der Praxis abläuft

Um zu verstehen, was Geldwäsche wirklich ist, reicht eine einfache Definition nicht aus. Es ist ein methodisches, oft sehr ausgeklügeltes Vorgehen. Das Hauptziel: den Strafverfolgungsbehörden jede Chance zu nehmen, die Spur des Geldes bis zu seiner illegalen Quelle zurückzuverfolgen. Ohne diesen Prozess sässen Kriminelle auf riesigen Bargeldbergen, die sie kaum ausgeben könnten, ohne sofort aufzufliegen.

Für die organisierte Kriminalität ist dieser «Waschgang» absolut überlebenswichtig. Er macht es erst möglich, den unrechtmässig erworbenen Reichtum zu geniessen, in legale Geschäfte zu investieren oder neue kriminelle Machenschaften zu finanzieren. Für die Gesellschaft hat das verheerende Folgen, denn es untergräbt das Vertrauen in unser Finanzsystem und verzerrt den fairen Wettbewerb.

Die drei klassischen Phasen

Der Prozess lässt sich in drei typische Phasen zerlegen. Jeder Schritt baut auf dem Vorherigen auf und dient dazu, die Herkunft der Gelder immer weiter zu verwischen.

  • Platzierung (Placement): Das ist der erste und oft riskanteste Schritt. Hier wird das «schmutzige» Bargeld physisch in den Finanzkreislauf gebracht, zum Beispiel durch viele kleine Einzahlungen auf verschiedene Konten, um keinen Verdacht zu erregen.
  • Verschleierung (Layering): Jetzt wird es kompliziert. Das Geld wird durch eine Kaskade von Transaktionen geschleust, oft über mehrere Länder und Scheinfirmen hinweg. Ziel ist es, eine so komplexe und undurchsichtige Papierspur zu schaffen, dass sie kaum noch jemand nachvollziehen kann.
  • Integration (Integration): Im letzten Akt fliesst das frisch gewaschene Geld zurück in die legale Wirtschaft. Es wird nun ganz offen für den Kauf von Immobilien, Luxusgütern oder für Firmenbeteiligungen genutzt und erscheint dabei völlig legitim.

Beim Geldwaschen geht es nicht nur darum, illegales Geld zu verstecken. Es geht darum, es so umzuwandeln, dass es aussieht, als käme es aus einer sauberen Quelle. Erst dann können Kriminelle es ohne Risiko ausgeben.

Warum uns das alle angeht

Geldwäsche ist weit mehr als ein reines Finanzdelikt. Sie ist der Treibstoff für das organisierte Verbrechen – von Menschenhandel über Terrorismusfinanzierung bis hin zum Drogenkartell. Effektive Anti-Geldwäsche-Massnahmen sind daher eines der schärfsten Schwerter, um kriminellen Netzwerken ihre finanzielle Lebensader zu durchtrennen.

Gerade für einen globalen Finanzplatz wie die Schweiz ist die Abwehr von Geldwäsche entscheidend für Reputation und Stabilität. Internationale Standards und strenge nationale Gesetze, allen voran das Geldwäschereigesetz (GwG), bilden das Bollwerk, das den Missbrauch unseres Finanzsystems verhindern soll. In den nächsten Abschnitten schauen wir uns die drei Phasen und die rechtlichen Rahmenbedingungen noch genauer an.

Die drei Phasen der Geldwäsche im Detail

Um zu verstehen, was Geldwäsche so effektiv und gleichzeitig so gefährlich macht, müssen wir den Prozess in seine einzelnen Bestandteile zerlegen. Jede Phase verfolgt ein klares Ziel und bedient sich spezifischer Methoden, um die illegale Herkunft von Vermögen zu verschleiern. Man kann es sich wie ein gut choreografiertes Theaterstück in drei Akten vorstellen, bei dem am Ende schmutziges Geld als sauberes Vermögen auf der Bühne steht.

Dieser Prozess folgt fast immer einem bewährten Muster, das sich in drei Hauptphasen gliedert: Platzierung, Verschleierung und Integration.

Die folgende Grafik veranschaulicht diesen dreistufigen Kreislauf – von der ersten Einzahlung illegaler Gelder bis zu ihrer späteren Reinvestition als scheinbar sauberes Kapital.

Prozess-der-Geldwaesche

Wie man sieht, baut jede Phase auf der Vorherigen auf. Das gemeinsame Ziel: die Spuren des Geldes systematisch zu verwischen und die Ermittler ins Leere laufen zu lassen.

Phase 1: Die Platzierung (Placement)

Am Anfang steht immer das Bargeld. Die erste Phase, die Platzierung, ist für Kriminelle oft der riskanteste Schritt. Hier muss das physische Geld aus Drogenhandel, Korruption oder anderen illegalen Geschäften irgendwie in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden. Grosse, auffällige Bareinzahlungen würden aber sofort die Alarmglocken bei den Banken schrillen lassen.

Deshalb braucht es kreative Wege. Eine klassische Taktik ist das sogenannte „Smurfing“ (Schlumpfen). Dabei wird eine grosse Summe in unzählige kleine Beträge aufgeteilt, die dann von verschiedenen Personen – den „Schlümpfen“ – auf diverse Konten eingezahlt werden. Jede einzelne Transaktion bleibt so unter den gesetzlichen Meldeschwellen und fällt kaum auf.

Weitere beliebte Methoden sind:

  • Strukturierte Einzahlungen: Kleinbeträge werden gezielt über einen längeren Zeitraum bei unterschiedlichen Filialen derselben Bank eingezahlt, um kein Muster erkennen zu lassen.
  • Bargeldintensive Unternehmen: Die illegalen Einnahmen werden einfach mit den legalen Tagesumsätzen von Restaurants, Bars oder Waschsalons vermischt. Wer will da schon nachprüfen, ob wirklich so viele Pizzen verkauft wurden?
  • Kauf von Wertgegenständen: Das Bargeld wird direkt in leicht transportierbare und wieder veräusserbare Güter wie Luxusuhren, Schmuck oder Kunst umgetauscht.

Das Ziel ist simpel: das verräterische Bargeld loswerden und es in eine digitale, unauffälligere Form bringen.

Phase 2: Die Verschleierung (Layering)

Sobald das Geld im Finanzsystem platziert ist, beginnt die wohl komplexeste Phase: die Verschleierung. Jetzt geht es darum, eine möglichst undurchsichtige Kette von Transaktionen zu schaffen, um die Herkunft des Geldes endgültig im Nebel zu verlieren. Die Verbindung zum ursprünglichen Verbrechen soll gekappt werden.

Stellen Sie sich es wie ein Labyrinth vor. Das Geld wird durch unzählige Gänge geschickt, wechselt ständig die Richtung, wird aufgeteilt und wieder zusammengeführt. Ermittler, die versuchen, die Spur zurückzuverfolgen, verirren sich hoffnungslos in diesem Gewirr.

In der Verschleierungsphase wird die Papierspur absichtlich verwirrt. Komplexe internationale Überweisungen, Scheingeschäfte und der Einsatz von Offshore-Konten sollen eine Nachverfolgung praktisch unmöglich machen.

Typische Techniken in dieser Phase umfassen:

  • Internationale Überweisungen: Das Geld wird blitzschnell zwischen Konten in verschiedenen Ländern hin- und hergeschoben, am liebsten über Jurisdiktionen mit lockeren Geldwäsche-Vorschriften.
  • Einsatz von Scheinfirmen: Es werden Briefkastenfirmen ohne echten Geschäftsbetrieb gegründet. Diese stellen sich gegenseitig fiktive Rechnungen für nicht existente Dienstleistungen aus und überweisen die Beträge hin und her.
  • Anonyme Investitionen: Das Geld fliesst in komplexe Finanzprodukte oder anonyme Anlageinstrumente wie bestimmte Krypto-Assets, wo die Besitzverhältnisse schwer nachvollziehbar sind.

Diese Phase kann sich über Monate oder sogar Jahre ziehen, bis die ursprüngliche Quelle des Geldes kaum noch zu identifizieren ist.

Phase 3: Die Integration (Integration)

In der letzten Phase, der Integration, kehrt das gewaschene Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zurück. Es hat seine kriminelle Vergangenheit abgestreift und tritt nun als völlig legitimes Vermögen in Erscheinung. Die Kriminellen können es jetzt offen nutzen, ohne Verdacht zu erregen.

Dieser Schritt schliesst den Kreis. Das „saubere“ Geld wird nun ganz offen in legale Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten investiert.

Beliebte Beispiele für die Integration sind:

  • Kauf von Immobilien: eine der populärsten Methoden. Immobilien gelten als sichere Wertanlage und spätere Wertsteigerungen lassen sich als legaler Gewinn ausweisen.
  • Investitionen in Luxusgüter: Der Kauf von Yachten, Privatjets oder teuren Autos dient nicht nur dem Konsum, sondern tarnt die Gelder als private Wertanlage.
  • Gründung oder Kauf von Unternehmen: Das gewaschene Geld wird als Eigenkapital in legale Firmen investiert. Alle zukünftigen Gewinne dieser Firma gelten dann als sauber.

Ist die Integration erfolgreich, ist das Ziel der Geldwäsche erreicht. Die kriminellen Erträge wurden unbemerkt in das Finanzsystem eingeschleust und können nun wie jedes andere rechtmässig erworbene Vermögen verwendet werden.


Die folgende Tabelle fasst die Ziele, typischen Methoden und Erkennungsmerkmale für jede der drei Phasen der Geldwäsche zusammen, um den Prozess verständlich darzustellen.

Die drei Phasen der Geldwäsche im Überblick

PhaseZiel der PhaseTypische MethodenMögliche Warnsignale
1. PlatzierungEinschleusung von Bargeld in den Finanzkreislauf.Smurfing, strukturierte Einzahlungen, Vermischung mit legalen Umsätzen.Häufige Bareinzahlungen knapp unter der Meldeschwelle, unklare Herkunft von Geldern in bargeldintensiven Branchen.
2. VerschleierungVerwischen der Herkunft durch komplexe Transaktionen.Internationale Überweisungen, Einsatz von Scheinfirmen, Investition in anonyme Finanzprodukte.Komplizierte, unlogische Transaktionsketten, Nutzung von Offshore-Finanzplätzen, Rechnungen ohne erkennbare Gegenleistung.
3. IntegrationRückführung des Geldes in die legale Wirtschaft.Kauf von Immobilien, Luxusgütern oder Unternehmensbeteiligungen.Lebensstil passt nicht zum deklarierten Einkommen, Investitionen in Branchen ohne fachliche Expertise.

Diese Übersicht macht deutlich, wie systematisch der Prozess abläuft und an welchen Stellen typische rote Flaggen auftauchen können, die auf Geldwäscheaktivitäten hindeuten.

Gesetze und Regeln zur Bekämpfung in der Schweiz

Methoden der Gelwäsche

Nachdem wir uns die drei klassischen Phasen der Geldwäsche angesehen haben, stellt sich natürlich die Frage: Was genau unternimmt die Schweiz, um diesen Missbrauch ihres Finanzsystems zu verhindern? Die Antwort darauf ist ein engmaschiges Netz aus Gesetzen und Vorschriften. Sein Ziel ist klar: Kriminellen Geldern den Weg zu versperren und die Integrität des Finanzplatzes zu schützen.

Das Herzstück dieser Abwehr ist ganz klar das Geldwäschereigesetz (GwG). Es ist das rechtliche Rückgrat, das eine ganze Reihe von Akteuren – von Banken über Versicherungen bis hin zu Vermögensverwaltern – in die Pflicht nimmt. Man kann sich das GwG wie ein Handbuch vorstellen, das unmissverständliche Regeln vorgibt, um illegale Machenschaften aufzudecken und zu unterbinden.

Was das Geldwäschereigesetz in der Praxis bedeutet

Das GwG ist weit mehr als nur trockene Theorie. Es definiert ganz konkrete Sorgfaltspflichten, die für alle sogenannten Finanzintermediäre gelten. Das sind keine bürokratischen Schikanen, sondern entscheidende Werkzeuge, um Licht ins Dunkel anonymer Geldflüsse zu bringen.

Zu den wichtigsten dieser Pflichten gehören:

  • Identifizierung des Vertragspartners: Zuerst muss glasklar sein, wer da eigentlich vor einem steht. Eine einfache Ausweiskopie reicht da bei Weitem nicht aus; die Echtheit muss sorgfältig geprüft werden.
  • Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person: Das ist oft der Knackpunkt. Hier geht es darum, die Person zu finden, die am Ende der Kette wirklich hinter einer Transaktion oder einem komplexen Firmengeflecht steckt und davon profitiert.
  • Abklärung der Hintergründe: Sobald eine Transaktion ungewöhnlich erscheint oder ein hohes Risiko birgt, müssen die Alarmglocken schrillen. Der Finanzintermediär ist dann verpflichtet nachzuhaken und muss den Zweck und die Herkunft der Gelder lückenlos nachvollziehen können.

Im Kern geht es bei all diesen Pflichten um eines: Es soll unmöglich werden, sich hinter anonymen Briefkastenfirmen oder Strohmännern zu verstecken. Wer am Schweizer Finanzplatz Geschäfte macht, muss wissen, mit wem er es zu tun hat.

Besteht der begründete Verdacht, dass Gelder aus einem Verbrechen stammen, greift eine weitere, ganz entscheidende Verpflichtung: die Meldepflicht. In so einem Fall muss sofort die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) informiert werden. Diese Pflicht wiegt schwerer als das Bankgeheimnis.

Ständige Anpassung an neue Bedrohungen

Die Welt der Finanzkriminalität steht niemals still. Kriminelle entwickeln ihre Methoden ständig weiter, um ihre Spuren zu verwischen. Logischerweise muss deshalb auch die Gesetzgebung immer wieder nachziehen, um diese Lücken zu schliessen.

In den letzten Jahren hat die Schweiz ihre regulatorischen Zügel deutlich angezogen. Es gab eine wichtige Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der dazugehörigen Verordnungen. Ein grosses Thema ist zudem die geplante Einführung eines Transparenzregisters, das endlich verbindlich festhalten soll, wer die wirtschaftlich Berechtigten hinter juristischen Personen sind.

Diese dynamische Entwicklung zeigt, wie wichtig es ist, immer auf dem neusten Stand der gesetzlichen Anforderungen zu sein. Wer sich tiefer mit den spezifischen Vorschriften auseinandersetzen möchte, findet in unserem Beitrag zum Geldwäschegesetz weiterführende Informationen.

Das geplante Transparenzregister

Eine der spannendsten Neuerungen am Horizont ist die Einführung eines zentralen Transparenzregisters. In diesem Register sollen die wirtschaftlich berechtigten Personen von Gesellschaften und anderen juristischen Personen erfasst und für die zuständigen Behörden einsehbar gemacht werden.

Bislang ist die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten oft ein mühsamer Prozess, den jeder Finanzintermediär für sich allein durchführen muss. Ein zentrales, behördlich geführtes Register würde diese Aufgabe massiv vereinfachen und für deutlich mehr Durchblick sorgen. Es macht es ungleich schwerer, Firmenkonstruktionen zur Verschleierung illegalen Vermögens zu missbrauchen.

Durch diese und andere Massnahmen, die sich oft an internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) orientieren, stärkt die Schweiz ihr Abwehrdispositiv kontinuierlich. Der Kampf gegen Geldwäsche ist eben kein Sprint, sondern ein Marathon – ein permanenter Prozess der Anpassung, um Kriminellen immer einen Schritt voraus zu sein.

Wo das Schweizer System an seine Grenzen stösst

Die Schweiz hat sich international einen Namen als Bollwerk gegen Finanzkriminalität gemacht. Mit einem strengen Geldwäschereigesetz und glasklaren Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre haben wir zweifellos ein starkes Abwehrsystem. Aber machen wir uns nichts vor: Kein System ist lückenlos. Gerade ein global vernetzter Finanzplatz wie die Schweiz bleibt ein Magnet für Kriminelle, die grosse Summen aus illegalen Quellen waschen wollen.

Trotz aller Anstrengungen gibt es Schwachstellen, die von international agierenden Geldwäschern gezielt ausgenutzt werden. Es ist ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel: Die Regulierungsbehörden versuchen, Löcher zu stopfen, während Kriminelle immer neue, kreativere Wege finden, um ihre Spuren zu verwischen. Ein ehrlicher Blick auf diese Grenzen ist deshalb entscheidend, um die realen Herausforderungen zu verstehen.

Die Schwachstelle der Firmenkonstruktionen

Eine der grössten Hürden ist und bleibt die mangelnde Transparenz bei juristischen Personen. Komplexe Firmengeflechte, die sich über mehrere Länder erstrecken, und Trusts oder Stiftungen werden ganz gezielt als Werkzeuge missbraucht. Ihr Zweck? Die wahren Eigentümer – die sogenannten wirtschaftlich berechtigten Personen – zu verschleiern. Für Kriminelle ist das der Königsweg, um Gelder zu verschieben, ohne selbst ins Rampenlicht zu treten.

Solche undurchsichtigen Strukturen machen es für Banken und andere Finanzprofis extrem aufwändig, manchmal sogar unmöglich, die Herkunft von Vermögen lückenlos nachzuvollziehen. Das geplante Transparenzregister ist zwar ein wichtiger Schritt nach vorn, doch die effektive Durchleuchtung internationaler Firmenkonstruktionen bleibt eine der Achillesferse im Kampf gegen die Geldwäsche. Ein solides Verständnis der Compliance in Banken ist hier das A und O, um Risiken frühzeitig zu erkennen.

Regulierungsbedarf bei beratenden Berufen

Ein weiterer wunder Punkt betrifft Berufsgruppen, die bei grossen Transaktionen eine Schlüsselrolle spielen, aber nicht den gleichen strengen Regeln unterliegen wie klassische Finanzintermediäre. Ich spreche hier vor allem von gewissen Rechtsanwälten, Notaren oder Treuhändern. Sie gründen Firmen, beraten bei Immobilienkäufen oder helfen bei der Vermögensstrukturierung – und können so, ob wissentlich oder nicht, zu entscheidenden Handlangern im Geldwäscheprozess werden.

Diese beratenden Berufe, oft als «Gatekeeper» oder Türöffner bezeichnet, bewegen sich in einer regulatorischen Grauzone. Ihre stärkere Einbindung in das Abwehrdispositiv ist eine der Kernforderungen internationaler Gremien.

Die Financial Action Task Force (FATF), die weltweit die Standards im Kampf gegen Geldwäsche setzt, hat wiederholt auf diese Lücken im Schweizer System hingewiesen. Sie macht klar, dass ohne eine umfassende Regulierung dieser Gatekeeper-Berufe ein grosses Einfallstor für illegale Gelder offenbleibt.

Tatsächlich bleibt die Schweiz trotz der umfangreichen Gesetze ein wichtiger Schauplatz für Geldwäsche, eben weil sie ein so bedeutender internationaler Finanzplatz ist. Eine Untersuchung der Financial Action Task Force (FATF) deckte weiterhin «kritische Lücken» auf. Ganz oben auf der Liste: die mangelnde Transparenz bei Firmenkonstruktionen und die unzureichende Einbeziehung von Berufsleuten wie Rechtsberatern unter das Geldwäschereigesetz. Mehr zu diesen Erkenntnissen zur Rolle der Schweiz auf publiceye.ch können Sie im Detail nachlesen.

Diese Schwachstellen zeigen deutlich: Gesetze allein sind nicht die Lösung. Der Kampf gegen Geldwäsche verlangt ständige Anpassungen der Vorschriften, eine konsequente Aufsicht und vor allem eine enge internationale Zusammenarbeit. Nur so lässt sich verhindern, dass die Schweiz trotz aller Bemühungen zum sicheren Hafen für schmutziges Geld wird. Der Wettlauf zwischen Jägern und Gejagten im Finanzsystem geht also weiter.

Die MROS: Das Herzstück der Schweizer Geldwäschebekämpfung

Strafverfolgung

Wenn ein Finanzintermediär in der Schweiz über eine verdächtige Transaktion stolpert, die nach Geldwäsche riecht, ist er nicht auf sich allein gestellt. Im Zentrum des gesamten Abwehrdispositivs steht eine ganz spezielle Einheit: die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Sie ist das eigentliche Nervenzentrum im täglichen Kampf gegen Finanzkriminalität.

Stellen Sie sich die MROS am besten wie eine hochspezialisierte Einsatzzentrale vor. Hier laufen sämtliche Fäden zusammen. Egal ob Banken, Versicherer oder Vermögensverwalter – wenn sie einen begründeten Verdacht hegen, landet die Meldung direkt bei der MROS.

Eine Drehscheibe für entscheidende Informationen

Die Kernaufgabe der MROS ist es, diese Verdachtsmeldungen entgegenzunehmen, sie auf Herz und Nieren zu prüfen und ihre strafrechtliche Relevanz einzuschätzen. Damit bildet sie das unverzichtbare Bindeglied zwischen der Finanzwelt und den Strafverfolgungsbehörden.

Kommt die MROS bei ihrer Analyse zum Schluss, dass handfeste Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, geht der Fall sofort weiter. Empfänger sind dann die Bundesanwaltschaft oder die kantonalen Staatsanwaltschaften. Ohne diese zentrale Sammel- und Filterfunktion wäre eine effektive Strafverfolgung schlichtweg unmöglich.

Wie wichtig diese Arbeit ist, zeigen die Zahlen. Allein im Jahr 2023 gingen bei der MROS sage und schreibe 11’876 Verdachtsmeldungen ein – ein dramatischer Anstieg von 56 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter standen rund 21’500 verschiedene Geschäftsbeziehungen. Den vollständigen Jahresbericht 2023 der MROS auf fedpol.admin.ch finden Sie direkt auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei.

Steigende Meldezahlen: Herausforderung und Chance zugleich

Dieser massive Anstieg wirft natürlich eine Frage auf: Werden die Kriminellen immer dreister oder die Finanzintermediäre einfach immer besser darin, Verdachtsfälle zu erkennen? Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen. Einerseits werden die Methoden der Kriminellen immer raffinierter, andererseits wächst dank Schulungen und besseren Systemen auch die Sensibilität bei den meldepflichtigen Instituten.

Die Flut an Verdachtsmeldungen zeigt eindrücklich, wie gross die Dimension des Problems ist. Gleichzeitig ist jede einzelne Meldung ein potenzieller Treffer, der es den Behörden ermöglicht, kriminelle Netzwerke aufzudecken und illegale Vermögen zu beschlagnahmen.

Eine besondere Herausforderung ist dabei der rasant wachsende Sektor der Kryptowährungen. Die Zahl der Meldungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten hat sich in letzter Zeit vervielfacht. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, sogenannte Virtual Asset Service Providers, unterstehen in der Schweiz ebenfalls dem Geldwäschereigesetz und tragen immer stärker zur Meldestatistik bei.

Die Arbeit der MROS macht die schiere Dimension der Geldwäsche greifbar. Sie ist der beste Beweis dafür, dass gesetzliche Pflichten nicht nur trockene Theorie sind, sondern in der Praxis zu ganz konkreten Ermittlungen führen. Für jeden Finanzintermediär ist eine prompte und gut begründete Meldung an die MROS deshalb viel mehr als nur ein bürokratischer Akt – es ist ein entscheidender Beitrag zur Integrität und Sicherheit des gesamten Schweizer Finanzplatzes.

Praktische Fragen zur Geldwäsche – kurz und bündig erklärt

Nach all der Theorie tauchen im Alltag oft ganz konkrete Fragen auf. Genau hier wollen wir ansetzen und einige der häufigsten Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Betrachten Sie diesen Abschnitt als eine Art FAQ, der Ihnen klare und direkt anwendbare Antworten liefert.

Wir gehen auf Punkte ein, die bisher vielleicht nur am Rande erwähnt wurden, und bringen sie auf den Punkt. So gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit diesem komplexen, aber wichtigen Thema.

Welche Strafen drohen bei Geldwäsche in der Schweiz?

Wer in der Schweiz wegen Geldwäsche verurteilt wird, muss sich auf harte Konsequenzen einstellen. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die rechtliche Grundlage ist Artikel 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), und die Justiz nimmt diese Vorschrift sehr ernst.

Das Strafmass ist empfindlich und reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Richtig ernst wird es aber, wenn die Tat unter erschwerenden Umständen begangen wird.

  • Gewerbsmässigkeit: Wenn jemand die Geldwäsche quasi zum Beruf macht und damit regelmässig Profit schlägt, wiegt das besonders schwer.
  • Bandenmitgliedschaft: Agiert der Täter als Teil einer kriminellen Organisation, die systematisch Gelder wäscht, verschärft das die Situation erheblich.

In solchen schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe sogar auf bis zu fünf Jahre ansteigen. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Finanzintermediäre wie Banken, die ihre Sorgfaltspflichten schleifen lassen, riskieren zusätzlich saftige Bussen und aufsichtsrechtliche Massnahmen durch die Finanzmarktaufsicht (FINMA). Im schlimmsten Fall kann das bis zum Entzug der Geschäftsbewilligung führen.

Muss ich als Privatperson einen Geldwäscheverdacht melden?

Diese Frage führt oft zu Verunsicherung. Die Antwort darauf ist aber ganz klar: Nein. In der Schweiz besteht für Privatpersonen keine generelle gesetzliche Pflicht, einen Verdacht auf Geldwäsche bei den Behörden zu melden. Sie machen sich also nicht strafbar, wenn Sie einen Verdacht für sich behalten.

Die strenge Meldepflicht nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) richtet sich ausschliesslich an sogenannte Finanzintermediäre. Das sind all jene, die beruflich mit fremden Vermögenswerten hantieren. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Banken und Versicherungen
  • Vermögensverwalter und Treuhänder
  • Anwälte und Notare, wenn sie bestimmte Finanztransaktionen für ihre Klienten abwickeln

Selbstverständlich steht es aber jeder Person frei, verdächtige Beobachtungen freiwillig den Strafverfolgungsbehörden, beispielsweise der zuständigen Kantonspolizei, zu melden. Ein solcher Hinweis kann Gold wert sein und den entscheidenden Anstoss geben, um kriminelle Netzwerke aufzudecken.

Ein zentraler Baustein der Geldwäschebekämpfung ist die sorgfältige Prüfung von Geschäftspartnern. Für Unternehmen ist es unerlässlich, die Identität und Integrität ihrer Kunden zu verifizieren, um nicht unwissentlich in illegale Machenschaften verwickelt zu werden.

Eine gründliche Überprüfung, oft als Due Diligence bezeichnet, ist der beste Schutz. Mehr darüber, was Due Diligence genau ist, erfahren Sie in unserem weiterführenden Artikel.

Spielen Kryptowährungen bei der Geldwäsche eine Rolle?

Ja, absolut – und ihre Bedeutung wächst stetig. Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind für Geldwäscher aus mehreren Gründen ein gefundenes Fressen. Sie ermöglichen blitzschnelle, grenzenlose Transaktionen und bieten dabei oft ein hohes Mass an Pseudonymität. Kriminelle nutzen das gezielt aus, um die Herkunft ihrer Gelder zu verschleiern und sie unauffällig rund um den Globus zu verschieben.

Die Schweiz hat diese Entwicklung aber früh erkannt und darauf reagiert. Anbieter von Dienstleistungen rund um virtuelle Währungen, die sogenannten Virtual Asset Service Providers (VASPs), wurden konsequent dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Das heisst: Sie müssen heute exakt die gleichen strengen Sorgfaltspflichten erfüllen wie eine klassische Bank. Dazu gehören die lückenlose Identifikation ihrer Kunden und die sofortige Meldung verdächtiger Transaktionen an die Meldestelle MROS.


Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und sich wirksam vor Geldwäsche schützt, sind zuverlässige Werkzeuge unerlässlich. Check Your Customer GmbH bietet eine intuitive Plattform, die speziell auf die Bedürfnisse von KMU in der Schweiz zugeschnitten ist. Vereinfachen Sie Ihre Compliance-Prüfungen und minimieren Sie Ihre Risiken.